ERP System
Ohne Zugriff auf einen durch fachkundige Dritte pflegbaren Quellcode können gesetzliche Änderungen ernste Folgen für Unternehmensabläufe haben.
In Brüssel wird beschlossen, dass alle europäischen Unternehmen ab dem Jahreswechsel auf Rechnungsdokumenten, in Bilanzen und Geschäftsberichten zusätzliche Angaben zu Herkunft, Preisen und Lieferanten von verarbeiteten Drittprodukten machen müssen. In unserem Beispiel-Unternehmen werden Änderungen und Ergänzungen an der Buchhaltungssoftware und der Vertriebssoftware erforderlich.
Der Software-Hersteller für das Buchhaltungsprogramm hat vor einem Jahr den Betrieb eingestellt. Die Entwickler der Software sind nicht mehr verfügbar. Die notwendigen Änderungen an der Software können nicht vorgenommen werden.
Weil die Änderungen zwingend zum 1. Januar umgesetzt sein müssen, ist Eile geboten. Deshalb muss ein Projektteam installiert, ein Beratungsunternehmen beauftragt, eine neue Software gesucht, angepasst und implementiert werden. Zusätzlich müssen alle Bestands- und Altdaten auf das neue System übertragen und Schnittstellen zu anderen Software-Produkten geschaffen werden. Parallel müssen die Mitarbeiter auf die neue Software geschult werden. Zeit- und Investitionsaufwand sind immens, jeder Fehler und jede Verzögerung hätte ernste Folgen für die Unternehmensabläufe.
Für jedes Softwareprodukt, das für geschäftskritische Prozesse eines Unternehmens eingesetzt wird, sollte zwingend eine Quellcodehinterlegung, eine Prüfung und ein Qualitäts-Check des Quellcodes vorgenommen werden. Nur über diesen Weg kann gewährleistet werden, dass schnell, umfassend und ohne ausufernde Kosten auf Änderungen externer Rahmenbedingungen reagiert werden kann.