Nutzungsrechte
Die Nutzung des hinterlegten Materials ist im Vertrag aufschiebend bedingt gebunden an den Eintritt eines der Herausgabefälle.
Besonders wichtig ist hierbei die genaue Beschreibung der Herausgabebedingungen. Es können entweder individuelle Bedingungen zwischen Hersteller und Lizenznehmer vereinbart und in den Vertrag aufgenommen oder die von der Escrow-Agentur empfohlenen beibehalten werden.
Gemeinsam mit dem Kunden werden die vorhandenen Risiken identifiziert und bewertet. Für die Verhandlungen und die Vertragsvorbereitung wird eine Strategie entwickelt und umgesetzt.
Unsere Leistungen für die Vertrags- und Risikoberatung sind entsprechend Ihres individuellen Bedarfs optional. Einzeln oder komplett bieten sie wertvolle Unterstützung bei der Vorbereitung Ihres Escrow-Vertrages.
Escrow schützt Investitionen bei denen der Käufer nicht alle Informationen erhält, die zur Instandhaltung des erworbenen Produktes notwendig sind. Wenn es sich bei dem Produkt nicht um reine Software, sondern z. B. um eine Maschine, einen Automaten, eine Anlage, ein Schiff oder eine Immobilie handelt, setzt sich das zu verwahrende Material meist aus Konstruktions-unterlagen, Wartungsplänen, Beschaffungslisten, Soft-/Firmwarequellcode, Designs und weiteren Dokumenten zusammen. Die einzelnen Bestandteile müssen unterschiedlich geprüft werden und haben auch meist unterschiedliche Updatetermine.
Für einen einfachen Start in Ihr Escrowprojekt bietet HanseEscrow Ihnen neben dem klassischen Quellcodehinterlegungsverträgen erprobte Musterverträge an, die diese gängigen, gemischten Escrowsituationen abbilden.
Wenn Sie ein Vertragsmuster benötigen, senden Sie uns ein kurzes E-Mail mit dem Vermerk „Vertragsmuster“ zu; gerne zusammen mit einigen Hinweisen zum Gegenstand der Hinterlegung und zur Vertragssprache (DE/EN).
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